Was bietet das ZAR?
Das ZAR MineralBad Cannstatt bietet eine ganztägige ambulante Rehabilitation mit folgenden Vorteilen für seine Patienten:
- hohe Therapiedichte in multiprofessionell koordinierter Teamarbeit
- für Patienten wohnortnahe Maßnahmen zur Alltagsbewältigung, Sozial- und Hilfsmittelberatung
- Wiedereingliederung unter therapeutischer Betreuung verkürzt stationäre Maßnahmen und vermeidet „Drehtür-Medizin“
- keine Tages-Zuzahlung für DRV-Patienten; Haushalthilfe bei Kindern möglich
- belastet nicht das Heilmittel-Budget des niedergelassenen Arztes
Voraussetzungen
Der Patient ist mit oder ohne Hilfsmittel mobil, kontinent und belastbar für vier Stunden. Weitere Bedingungen sind Rehabilitations- und Kooperationsbereitschaft (nicht dement) und die häusliche Versorgung ist über Nacht und am Wochenende gesichert.
Die Patienten bleiben, abgesehen von der rehabilitativen Betreuung, ambulante Patienten ihrer behandelnden Ärzte.
Kostenträger
Bei Patienten im berufsfähigen Alter gehen die Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Rentenversicherung: DRV Bund, DRV Baden-Württemberg.
Bei Rentnern werden Anträge an die Krankenversicherung mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherer beziehungsweise der Berufsgenossenschaften gestellt.
Der Weg der Patienten ins ZAR
- Anschlussbehandlung (AHB) nach stationärer Maßnahme
- Allgemeines Heilverfahren (AHV)
- Antrag berufsfähiger Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung („ambulante Rehabilitation bei den Diagnosen … mit Behinderungen im Alltag … indiziert“) zu Lasten der RV an Kostenträger
- oder zu Lasten der KV formaler Antrag an Krankenkasse;
- bei Privatkassen Antrag des Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung
- Nachsorge (IRENA, ASP) nach vorheriger Rehabilitation auf Empfehlung des Rehabilitationsarztes
- Ambulant:
- Antrag berufsfähiger Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung („ambulante Rehabilitation bei den Diagnosen … mit Behinderungen im Alltag … indiziert“) zu Lasten der RV an Kostenträger
- oder zu Lasten der KV formaler Antrag an Krankenkasse;
- bei Privatkassen Antrag des Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung
- Außerdem möglich: herkömmliche Verordnung von Leistungen auf Heilmittelrezept für Physiotherapie, Ergotherapie


